Ein WEG-Verwalter kann aus wichtigem Grund ohne vorherige Abmahnung fristlos abberufen werden, wenn er nicht ordnungsgemäß Beschlusssammlungen führt und unberechtigt Vorschusszahlungen aus der Gemeinschaftskasse entnimmt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
(LG Berlin, Urteil vom 02.10.2015 - 55 S 206/14 WEG)
(LG Berlin, Urteil vom 02.10.2015 - 55 S 206/14 WEG)