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Channel: kostenlose-urteile.de (Newsfeed: „Neues aus dem Wohneigentumsrecht“)
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Mehr als zehn Personen dürfen nicht in 100 qm großer Eigentumswohnung untergebracht werden (10.05.2016)

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Eine 100 qm große Eigentumswohnung mit fünf Räumen darf nicht mit mehr als zehn Personen belegt werden. Es gilt insofern der Richtwert von zwei Personen je Zimmer. Zudem muss für jede mindestens sechs Jahre alte Person eine Wohnfläche von mindestens 10 qm vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall, können die übrigen Wohnungseigentümer auf Unterlassung klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor.

(Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 09.02.1994 - 2 Z BR 7/94)

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