Einer Wohnungseigentümergemeinschaft steht gegenüber einem Ingenieur ein Schadensersatzanspruch zu, wenn der Ingenieur zu der Energieeinsparung einer geplanten Solaranlage falsche Angaben macht. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Kosten für den Einbau abzüglich der mittels der Solaranlage erzielten Erträge durch die Energieeinsparung verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2021 - 22 U 66/21)
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2021 - 22 U 66/21)