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Ingenieur haftet gegenüber Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft wegen fehlerhafter Beratung zur Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage (13.01.2025)

Einer Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft steht gegenüber einem Ingenieur ein Schadens­ersatz­anspruch zu, wenn der Ingenieur zu der Energieeinsparung einer geplanten Solaranlage falsche Angaben macht. Die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft kann die Kosten für den Einbau abzüglich der mittels der Solaranlage erzielten Erträge durch die Energieeinsparung verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

(OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2021 - 22 U 66/21)

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