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Ohne entsprechenden Beschluss der Wohnungseigentümer darf digitaler Türspion nicht in Wohnungseingangstür eingebaut werden (07.02.2025)

Ohne einen entsprechenden Beschluss der Wohnungseigentümer darf ein digitaler Türspion nicht in die Wohnungseingangstür eingebaut werden. Ist dies der Fall, so besteht für den einzelnen Wohnungseigentümer ein Anspruch auf Beseitigung der baulichen Veränderung wegen Verletzung des Persönlichkeits­rechts. Dies hat das Landgericht Karlsruhe entschieden.

(LG Karlsruhe, Urteil vom 17.05.2024 - 11 S 163/23)

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