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Wohneigentumsrecht: Im Gemeinschaftsgarten errichtete Gabionenwand (Steinmauer) stellt bauliche Veränderung dar und bedarf daher der Zustimmung der Wohnungseigentümer (29.08.2014)

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Die Errichtung einer Gabionenwand im Gemeinschaftsgarten einer Wohneigentumsanlage stellt eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 WEG dar und bedarf daher der Zustimmung der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft. Denn eine solche massive Steinmauer geht über die normale Gartengestaltung hinaus. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

(LG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.12.2013 - 2-13 S 82/12)

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