Ein Wohnungseigentümer kann gegenüber hundehaltende Wohnungseigentümer verlangen, dass sie ihren Hund nur angeleint in der Wohnanlage und im Gebäude führen. Der Anspruch ergibt sich insofern bereits aus der Angst oder der Besorgnis einer möglichen Belästigung durch den Hund. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
(AG Wedding, Urteil vom 21.03.2013 - 484 C 18498/12 WEG)
(AG Wedding, Urteil vom 21.03.2013 - 484 C 18498/12 WEG)