Ein freilaufender Hund beeinträchtigt nicht das Recht eines Wohnungseigentümers, sein Eigentum ungestört nutzen zu können. Dies entschied das Amtsgericht München.
(AG München, Urteil vom 23.10.2014 - 113 C 19711/13)
(AG München, Urteil vom 23.10.2014 - 113 C 19711/13)