Bedarf ein nicht der deutschen Sprache mächtiger Wohnungseigentümer einen Dolmetscher und wird ihm dieser während einer Eigentümerversammlung verweigert, so werden die in der Versammlung gefassten Beschlüsse anfechtbar. Denn dem faktisch ausgeschlossenen Wohnungseigentümer wurde die Einflussnahme auf die Willensbildung genommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden hervor.
(AG Wiesbaden, Urteil vom 27.07.2012 - 92 C 217/11)
(AG Wiesbaden, Urteil vom 27.07.2012 - 92 C 217/11)