Geht der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage der Ursache eines Schimmelbefalls in einer vermieteten Eigentumswohnung nicht nach, woraufhin der Mieter der Wohnung seine Miete um 20 % mindert und den Mietvertrag fristlos kündigt, so steht dem Wohnungseigentümer ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Verwalter zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor.
(LG München I, Urteil vom 15.10.2012 - 1 S 26801/11)
(LG München I, Urteil vom 15.10.2012 - 1 S 26801/11)