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Wohnungs­eigentums­recht: Unzulässigkeit einer generellen ohne Ausnahme geltenden Rede­zeit­beschränkung (30.10.2014)

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Regelt ein Wohnungs­eigentümer­beschluss, dass die Redezeit ab sofort auf drei Minuten begrenzt ist, so kann der Beschluss separat angegriffen werden. Zudem ist es unzulässig eine ohne Ausnahme geltende Rede­zeit­beschränkung zu beschließen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

(LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 05.06.2014 - 2-09 S 6/13)

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