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Wohneigentumsrecht: Errichtung von Schaukel und Sandkasten erfordert Zustimmung aller Eigentümer (23.03.2015)

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Sollen auf dem Gemein­schafts­eigentum eine Schaukel und ein Sandkasten errichtet werden, so stellt dies eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 WEG dar und erfordert daher die Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.

(LG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.06.2014 - 2-09 S 79/13)

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