Das Amtsgericht Hannover hat der Mieterin eines Ladenlokals in Hannover untersagt, Bekleidung der Marke Thor-Steinar in dem Ladenlokal zu vertreiben. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise bis zu 6 Monate Ordnungshaft angedroht. Die Eigentümerin wurde verurteilt, alle rechtlich möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die rechtswidrige Nutzung des Ladenlokals zu beenden.
(AG Hannover, Urteil vom 10.03.2015 - 484 C 7548/14)
(AG Hannover, Urteil vom 10.03.2015 - 484 C 7548/14)