Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann mehrheitlich beschließen, dass das unangeleinte Spielen mit Hunden auf der Rasenfläche erlaubt ist. Dies entspricht einem ordnungsgemäßen Gebrauch im Sinne des § 15 Abs. 2 WEG. Eine Pflicht zum Anleinen muss nicht zwingend mitgeregelt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
(BGH, Urteil vom 08.05.2015 - V ZR 163/14)
(BGH, Urteil vom 08.05.2015 - V ZR 163/14)