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Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen (25.09.2015)

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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen kann. Ob dies der Fall ist, kann allerdings nicht generell, sondern nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der allseitigen Interessen bestimmt werden. I

(BGH, Urteil vom 25.09.2015 - V ZR 244/14)

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