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Channel: kostenlose-urteile.de (Newsfeed: „Neues aus dem Wohneigentumsrecht“)
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Anleinzwang für Katzen und Hunde in einer Wohnanlage kann durch Wohnungseigentümer mehrheitlich beschlossen werden (11.11.2015)

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Eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft kann mehrheitlich beschließen, dass durch die Hausordnung das freie Herumlaufen von Hunden und Katzen in der Wohnanlage verboten ist. Ein solcher Anleinzwang entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor.

(Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 02.06.2004 - 2Z BR 99/04)

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