Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann mehrheitlich beschließen, dass durch die Hausordnung das freie Herumlaufen von Hunden und Katzen in der Wohnanlage verboten ist. Ein solcher Anleinzwang entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor.
(Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 02.06.2004 - 2Z BR 99/04)
(Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 02.06.2004 - 2Z BR 99/04)