Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen Bauträger dazu verurteilt, eine Eigentumswohnung in Frankfurt am Main gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen, weil der den Käufern zugesagte "Skyline-Blick" nachträglich verbaut worden war.
(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.11.2015 - 3 U 4/14)
(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.11.2015 - 3 U 4/14)