Verfügt ein Verwalterkandidat über keine Ausbildung in der Immobilienverwaltung und fehlen ihm zudem selbstständige berufliche Erfahrungen als Wohneigentumsverwalter, so ist er als ungeeignet anzusehen. Zudem ist bei einer zerstrittenen Wohnungseigentümergemeinschaft die Wahl eines neutralen Verwalters geboten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.
(LG Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2013 - 25 S 7/13)
(LG Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2013 - 25 S 7/13)