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Fehlende Ausbildung im Bereich Im­mobilien­verwaltung sowie fehlende berufliche Erfahrung als Wohn­eigentums­verwalter spricht gegen Wahl eines Verwalterkandidats (13.01.2016)

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Verfügt ein Verwalterkandidat über keine Ausbildung in der Im­mobilien­verwaltung und fehlen ihm zudem selbstständige berufliche Erfahrungen als Wohn­eigentums­verwalter, so ist er als ungeeignet anzusehen. Zudem ist bei einer zerstrittenen Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft die Wahl eines neutralen Verwalters geboten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.

(LG Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2013 - 25 S 7/13)

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