Lässt die Wohnungseigentümergemeinschaft eigenmächtig und gegen den Willen des Wohnungseigentümers eine in seinem Sondereigentum stehende Duplex-Garage sanieren, so kann die Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich nicht die Sanierungskosten vom Wohnungseigentümer ersetzt verlangen. Der Ersatzanspruch besteht nur dann, wenn die Sanierung zwingend geboten ist. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
(LG München I, Urteil vom 01.02.2016 - 1 S 12786/15)
(LG München I, Urteil vom 01.02.2016 - 1 S 12786/15)