Quantcast
Channel: kostenlose-urteile.de (Newsfeed: „Neues aus dem Wohneigentumsrecht“)
Viewing all articles
Browse latest Browse all 345

Anlocken und Füttern von Tauben auf dem Balkon unzulässig (16.09.2016)

$
0
0
Das Anlocken und Füttern von Tauben auf dem Balkon einer Eigentumswohnung ist von Gesetzes wegen verboten und führt in der Regel zu einem Unterlassungs­anspruch der Eigentümer­gemeinschaft. Dies entschied das Amtsgericht München.

(AG München, Urteil vom 23.09.2015 - 485 C 5977/15 WEG)

Viewing all articles
Browse latest Browse all 345