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Bauliche Veränderung durch Fällen von Bäumen: Fällen setzt Zustimmung aller Wohnungseigentümer voraus (30.09.2014)

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Wird durch das Fällen von zwei Bäumen der optische Gesamteindruck des Gemeinschafts­gartens verändert, so liegt eine bauliche Veränderung vor. Aus diesem Grund bedarf das Fällen der Bäume der Zustimmung aller Wohnungseigentümer (§ 22 Abs. 1 WEG). Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2003 - I-3 Wx 97/03)

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