Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht berechtigt mittels eines Mehrheitsbeschlusses das Aufstellen von Parabolantennen auf dem Balkon zu verbieten. Ein Anspruch auf Beseitigung einer Satellitenanlage kann sich aber im Einzelfall daraus ergeben, dass dies für die anderen Wohnungseigentümer mit einem unzumutbaren Nachteil verbunden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.
(LG Hamburg, Urteil vom 09.04.2014 - 318 S 111/13)
(LG Hamburg, Urteil vom 09.04.2014 - 318 S 111/13)