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Unbewohnbarkeit einer Eigentumswohnung nach Brand: Keine Pflicht der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft zur Übernahme der Unter­bringungs­kosten der betroffenen Wohnungseigentümer (12.12.2014)

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Ist eine Eigentumswohnung nach einem Brand aufgrund des Löschwassers nicht mehr bewohnbar und werden daher die betroffenen Wohnungseigentümer anderweitig untergebracht, so ist die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft grundsätzlich nicht verpflichtet für die Unter­bringungs­kosten aufzukommen. Eine solche Pflicht kann sich nur daraus ergeben, dass der Brand auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhte...

(AG Kassel, Beschluss vom 23.05.2012 - 800 C 4844/11)

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