Soll in einer Eigentümerversammlung über die Kostentragung einer Legionellenprüfung entschieden werden, so muss dies aus der Einladung deutlich hervortreten. Wird der Grund der Versammlung unzureichend bezeichnet, so kann dies zur Unwirksamkeit des Wohnungseigentümerbeschlusses führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Heiligenstadt hervor.
(Amtsgericht Heiligenstadt, Urteil vom 20.12.2013 - 3 C 331/13)
(Amtsgericht Heiligenstadt, Urteil vom 20.12.2013 - 3 C 331/13)