Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist berechtigt den Transport von Tieren im Aufzug zu verbieten. Eine solche Regelung in der Hausordnung schränkt nicht wesentlich die Wohnungsnutzung ein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe hervor.
(LG Karlsruhe, Urteil vom 12.12.2013 - 5 S 43/13)
(LG Karlsruhe, Urteil vom 12.12.2013 - 5 S 43/13)