Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist grundsätzlich nicht berechtigt mittels eines Mehrheitsbeschlusses das ersatzlose Fällen von im Gemeinschaftseigentum stehenden Bäumen zu beschließen. Vielmehr ist regelmäßig Einstimmigkeit erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
(LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.04.1989 - 2/9 T 362/89)
(LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.04.1989 - 2/9 T 362/89)