Die fehlende Ausbildung in der Immobilienverwaltung und die fehlende Erfahrung als WEG-Verwalter sprechen allein nicht für die Ungeeignetheit eines Verwalterkandidaten. Eine fachliche Qualifikation ist nicht Voraussetzung für die Ausübung einer Verwaltertätigkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor.
(LG Stuttgart, Urteil vom 29.07.2015 - 10 S 68/14)
(LG Stuttgart, Urteil vom 29.07.2015 - 10 S 68/14)